Wärmeschutz
Sowohl durch ein zunehmendes Umweltbewusstsein, als auch durch steigende Energiekosten, hat die thermische Bauphysik und damit der Ausbau mit Wärmeschutzmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude bei Neubauten und Umbauten bei den Bürgern einen hohen Stellenwert erreicht.
Durch den Einsatz energieeinsparender Baustoffe in der Außenhülle der Gebäude als auch durch innovative Anlagentechnik für die Heizenergiebereitstellung und Warmwasseraufbereitung, sind erhebliche Energieeinsparpotentiale möglich.
Mit der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) ist die alte Wärmeschutzverordnung (WschV) und die Heizanlagenverordnung (HeizAnV) zusammengeführt worden. Das Einbeziehen der Anlagentechnik in die Energiebilanz hat den Vorteil, dass auch bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehende Verluste berücksichtigt werden. Dadurch ist nicht mehr die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die an der Gebäudegrenze übergebende Endenergie relevant.
Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehende Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung finden.
Dieser erweiterte Rahmen ermöglich es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulicher Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen. So könnte z.B. eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizungsanlage ausgeglichen werden oder umgekehrt.
Als anerkannter Sachverständiger für Wärmeschutz der IK-Bau NRW und von der deutschen Energieagentur (Dena) anerkannter Effizienzhaus-Experte werden folgende Leistungen von uns bearbeitet:
- Nachweis zu Wärmeschutz EnEV
- für Wohngebäude gemäß DIN 4108-6
- für Nichtwohngebäude gemäß DIN 18599
- Ausstellen von Energieausweisen
- Nachweis zum Feuchteschutz (Glaser Diagramm) DIN 4108-3
- Berechnung und Antragstellung von KFW-Effizienzhäusern
- Vor-Ort Berater (Energieberater)
Oft ergeben sich bei der Berechnung des Wärmeschutzes spezielle anlagentechnische Fragen. Da in unserem Haus auch ein Büro für Haustechnik (Ruhr-Technik, s. unter Sonstiges) ansässig ist, können diese speziellen Fragen schnell und kompetent gelöst werden.
Für die Bearbeitung unserer Wärmeschutznachweise wird modernste Software eingesetzt.
Somit können sowohl die Mindestanforderungen der EnEV oder z.B. KFW Effizienzhäuser, je nach Wunsch des Bauherrn, mit entsprechender Anlagentechnik (z.B. erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Blockheizkraftwerke oder auch Wärmepumpen) und wärmetechnisch effizienter Baustoffe in der Außenhülle des Bauwerks, erreicht werden.